Adresse: Am Spirkbrunnen 17
Ursprünglich war der Kalchreuther Friedhof im Ortskern bei der St. Andreas Kirche angesiedelt. Als jedoch dieser begrenzte Platz nicht mehr ausreichte, wurde ein neuer Friedhof auf dem Gelände zwischen Kalchreuth und Käswasser errichtet. Von 1928 bis ins Jahr 1967 konnten die Kalchreuther hier z.B. ein Familiengrab mit einer Laufzeit von 100 Jahren erwerben und so konnte die Berechtigung an einer Grabstelle von Generation zu Generation weitergegeben werden. Erst danach begann man, die Gräber mit einer Laufzeit von 30 Jahren zu vergeben. Trotzdem kann ein Grab weiterhin innerhalb der Familie weitergegeben werden.
Historie
Seit den 50er Jahren hat die Einwohnerzahl von Kalchreuth ständig zugenommen, dadurch fanden auch immer mehr Bestattungen auf dem Kalchreuther Friedhof statt. Die Nachfrage bestand damals in erster Linie nach Familiengrabstätten und somit war der Platz in den 80er Jahren fast vollständig belegt. Auf dem bereits dafür vorgesehenen Gebiet, das östlich in Richtung Käswasser angrenzt, wurde deshalb 1992 ein neuer Friedhofsteil eröffnet.
Die Bestattungskultur hat sich inzwischen stark verändert. Arbeitsaufwendige Familiengrabstätten sind nicht mehr gefragt, der Trend geht zur Urnenbestattung und zum Friedwald. Dem neuen Bedarf folgend, hat die Gemeinde Kalchreuth deshalb in der Mitte des "neuen Friedhofs" drei Bäume gepflanzt und kann damit Baum-Urnengrabstätten anbieten. Um die Baum-Urnengräber besteht eine rege Nachfrage.
Der Kalchreuther Friedhof umfasst seitdem eine Gesamtfläche von 10.000 m² mit rund 730 Familien-, Einzel- und Urnengräbern.
Kosten
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Hinweis: Das Standesamt Kalchreuth ist nach Heroldsberg ausgelagert. Daher wenden Sie sich bitte an Herrn Speckner, Markt Heroldsberg (Tel.: 0911/51857-13).
Zur Beurkundung des Sterbefalls legen Sie bitte vor:
Ist der Verstorbene jedoch in Kalchreuth geboren und hat auch hier geheiratet, liegen diese Urkunden beim Standesamt Kalchreuth vor.
Des Weiteren muss die Todesbescheinigung (siehe 1.) mit vorgelegt werden.
Anzeigender kann jeder Familienangehörige sein.